Was ist mit einem Compliance-Verstoß gemeint (und was nicht)?
Ein Compliance-Verstoß ist die Missachtung externer rechtlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit in nicht unerheblichem Maß, also mit einem Haftungsrisiko, Finanz- oder Reputationsschaden für das DRK, die Mitarbeitenden oder die Menschen, denen wir helfen.
Hierzu gehören unter anderem Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, Belästigungen und Diskriminierung, Verkauf unter Vorgabe falscher Tatsachen, Verstoß gegen den Verhaltenskodex des DRK und gegen sonstige Gesetze und interne Richtlinien.
Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf diesem Wege gemeldet werden.
Dagegen gehören allgemeine Beschwerden oder Unzufriedenheit nicht dazu. Im Zweifelsfall sollte der mögliche Verstoß gemeldet oder zunächst vertraulich die Einschätzung einer Führungskraft eingeholt werden.
Was kann ich tun, wenn ich einen Compliance-Verstoß vermute oder festgestellt habe?
Warum ist es so wichtig, Annahmen auf Compliance-Verstöße bzw. konkrete Verstöße intern zu melden?
Wo kann ich Hinweise zu einem möglichen Verstoß oder Verdacht melden?
- über das Meldeportal
- per E-Mail an: compliance@drk-bbs.de
- per Brief an:
Betriebswirtschaftliche Beratungs- und Service GmbH
Compliance
Hammer Str. 138-140
48153 Münster
- Per Telefon: 0251 9739 515
Ist die Abgabe eines anonymen Hinweises möglich?
Wie sieht der Prozess aus, nachdem ein Hinweis bei der internen Meldestelle eingegangen ist?
Nach dem Eingang des Hinweises wird innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung an die hinweisgebende Person verschickt.
Der Sachverhalt wird in der Meldestelle schnellstmöglich und ausführlich untersucht. Die BBS GmbH stellt dabei höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit der hinweisgebenden Person sicher. Im Zusammenspiel des Meldestellen-Service der BBS GmbH und der Vertrauensperson in unserer Organisation werden Entscheidungen zu erforderlichen und angemessenen Folgemaßnahmen und Sanktionen getroffen. Um aus Fehlern zu lernen und Risiken zukünftig zu reduzieren, werden auch Prozesse und Strukturen hinterfragt und nach Möglichkeit optimiert.
Spätestens nach drei Monaten wird die hinweisgebende Person über den Stand des Vorgangs informiert. Jeder Vorgang wird vertraulich durch den Meldestellen-Service der BBS GmbH dokumentiert.
Wie werden meine persönlichen Daten bei der Meldung von Hinweisen geschützt?
Wie werde ich vor Benachteiligungen im Rahmen meiner Meldung geschützt?
Hinweisgebende, die nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis geben, werden vor Diskriminierung und Repressalien jeglicher Art (z.B. Abmahnung oder Kündigung) geschützt (Hinweisgeberschutz). Gemeldete Vorfälle werden mit größter Vertraulichkeit behandelt. Es wird sichergestellt, dass hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile aus der Meldung eines Vorfalls entstehen. Der Schutz besteht nicht bei Meldungen, die in schlechter Absicht getätigt werden oder eine absichtliche Rufschädigung bezwecken.
Sollte aus einem Hinweis dennoch eine Benachteiligung entstehen, stellt dies einen eigenständigen Compliance-Verstoß dar, der bei den genannten Ansprechpersonen gemeldet werden kann und sollte. Die für die Benachteiligung verantwortlichen Personen müssen dann selbst mit arbeits- und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
In diesem Fall gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Arbeitgeber müsste vor Gericht nachweisen, dass die Benachteiligung nicht im Zusammenhang mit dem abgegebenen Hinweis steht. Dies muss die hinweisgebende Person jedoch vorher geltend machen.